Grabstätteneinebnung auf den Friedhöfen Merzdorf und Großthiemig
Für die Einebnung von Grabstätten sollen in diesem Frühjahr vor der Pflanzzeit wieder zusätzliche Container für Grabstätteneinebnungen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Merzdorf und Großthiemig bereitgestellt werden. Genaue Termine werden in den Schaukästen bekannt gegeben.
Für Angehörige der Verstorbenen des Jahres 1985 bzw. 1995( bei Urnenbestattungen) besteht die Möglichkeit bzw. die Pflicht der Einebnung der Grabstellen. Das betrifft auch die Reihen- und Urnenreihengräber, deren Pflegezeit auf Antrag verlängert wurde und 2010 abläuft. Die Möglichkeit der Einebnung für Angehörige, die eine Familiengrabstätte pflegen, besteht ebenfalls. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Ruhefrist, die bei Erdbestattungen mindestens 20 Jahre und bei Urnenbestattungen 15 Jahre beträgt, gewahrt bleibt.
Die Angehörigen, bei denen die Nutzungszeit der Grabstelle noch nicht abgelaufen ist, die aber trotzdem eingeebnet werden sollen, werden gebeten sich bei Frau Funk im Hauptamt des Amtes Schradenland, Tel. 035343/762-23 zu melden. Sollte eine Pflege über übliche Pflegezeit hinaus für max. 5 Jahre gewünscht werden, besteht auf Antrag die Möglichkeit der Verlängerung. Gemäß Friedhofssatzung wird für die Verlängerung eine Gebühr erhoben.
Bestehen weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Frau Funk im Amt Schradenland.
aus "Amtsblatt für das Amt Schradenland", Jahrgang 19, Nummer 3
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- Hauptkategorie: Gemeinde
- Kategorie: Sonstige Bekanntmachungen
- Erstellt am Sonntag, 14. März 2010 12:51
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 14. März 2010 15:44
- Geschrieben von Katrin Richter
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