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Mitteilung des Straßenverkehrsamtes

Amtsblatt SchradenlandMitteilung des Straßenverkehrsamtes zur Verkehrszeichenänderung in Großthiemig, Einmündung Hirschfelder Straße/Gartenstraße

 

Als Neuregelung für den Verkehrsteilnehmer ist zu beachten, daß an den Straßenanbindungen/Einmündungen nach Einbau eines abgesenkten Bordes kein Vorfahrtszeichen erforderlich ist. Gleichwohl ist die Vorfahrt durch den Verkehrsteilnehmer, aus diesen o.g. Straßen kommen, trotzdem zu beachten.

 

Dies ergibt sich aus §10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ! Darin heißt es:

Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich so zu verhalten, daß die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Der Rückbau der Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung wird zukünftig vom Straßenverkehrsamt weiter verstärkt.

 

aus "Amtsblatt für das Amt Schradenland", Jahrgang 19, Nummer 9

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