Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung am 25.10.2012

GroßthiemigAuf der Sitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 25.10.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden

Beschluss-Nr. 18/2012
Die Gemeindevertretung Großthiemig beschließt gemäß nachfolgend aufgeführten Argumenten eine eigene Fläche zur Windenergienutzung auszuweisen und widerspricht hiermit dem vorliegenden Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

  • Die Gemeindevertretung Großthiemig möchte im Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
  • Lausitz-Spreewald eine Fläche in Größe von ca. 173 ha auf der Gemarkung Großthiemig nördlich der Pulsnitz gemäß beiliegenden Lageplan ausweisen.
  • Ein rechtsverbindlich festgesetztes Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet nördlich der Pulsnitz ist der Gemeindevertretung nicht bekannt.
  • Einen Ausschlussgrund Wald lässt sich aus dem beiliegenden Lageplan auch nicht entnehmen.
  • In der ausgewiesenen Fläche für Windkraftanlagen wird keine Überschwemmungsfläche nach den ersten Untersuchungen vermutet.
  • Für das FFH Gebiet entlang der Pulsnitz gehen durch die eigene ausgewiesene Planungsfläche keine Eingriffe und Störungen aus.
  • Für die Schradenniederung/Pulsnitzniederung wird zurzeit eine Untersuchung der Fauna und Flora durchgeführt und deren Ergebnis in einer gesonderten Stellungnahme nachgereicht.
  • Für das geschützte Flächennaturdenkmal „Flurgehölz Gut Schönau“ ist ein ausreichender Abstand vorgesehen.

Für den Amtsbereich (der Gemeinden Großthiemig, Hirschfeld, Gröden und Merzdorf) wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Energiekonzept geplant. Mit der Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes sollen die Möglichkeiten, Potentiale für das Schradenland untersucht werden. Ziel soll es sein, Synergieeffekte zwischen der Energieerzeugung, Verteilung/Netze) und Speicherung aufzuzeigen und zu erschließen. Die Ermittlung von Einsparpotenzialen u. a. an kommunalen Gebäuden als auch der Straßenbeleuchtung sollen Kostensenkungsmöglichkeiten für die Gemeinden aufzeigen.

Beschluss-Nr. 19/2012
Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großthiemig für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.05.2011.

Beschluss-Nr. 20/2012
Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großthiemig für die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 27.05.2010.

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