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Informationen zum Radwegeausbau von Großthiemig nach Frauwalde

Der Start des Ausbaus des Radweges von Großthiemig nach Frauwalde hat sich infolge von Planungsänderungen seitens des Landkreises Oberspreewald-Lausitz verzögert. Demnach soll der Radweg von der südlichen Seite der L59 auf die Nordseite verlegt werden. Die Nachplanungen dazu erfolgten im April 2020. Die abstimmenden Planungen zwischen den Landkreisen Elbe-Elster (EE) und Oberspreewald-Lausitz (OSL) wurden im August 2020 abgeschlossen. Die Bewilligung der Fördermittel für den Landkreis OSL stehen noch aus, für den Landkreis EE liegen diese bereits vor. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im Oktober 2020 erfolgen – die Auftragsvergabe noch im IV. Quartal 2020. Voraussichtlicher Baubeginn ist 2021.

Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern.

Ab dem 22. April 2020 dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² (bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren)
  • Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler (unabhängig von der Verkaufsfläche)
  • öffentliche und universitäre Bibliotheken
  • Galerien und Museen
  • Tierparks und Wildgehege

Friseure dürfen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab dem 4. Mai wieder öffnen. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiterhin geschlossen.
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Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Schließung öffentliche Einrichtungen und Absage öffentlicher Veranstaltungen aufgrund CORONA-Virus

Auf Grund der Coronavirus-Krise sind ab sofort die öffentlichen Einrichtungen im Amtsgebiet geschlossen.

Es betrifft:

  • Jugendclubs
  • Sporthallen
  • Kegelbahn
  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Minispielfelder
  • Spielplätze
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen, die von Vereinen genutzt werden

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind bis auf Weiteres abgesagt, z. B. alle Veranstaltungen zum Osterfest, wie z. B. Osterfeuer.

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Beschluß der Gemeindevertretersitzung am 27.05.2010

GroßthiemigAuf der Sitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 27.05.2010 wurden folgender Beschluß gefaßt, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

Beschluß-Nr. 05/2010

 

Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Großthiemig für die Erhebung von Friedhofsgebühren.